Wirtschaftsprüfung

Drum prüfe, wer ein seriöses Unternehmen führt!

Der Wirtschaftsprüfer nimmt unter den rechtsberatenden Berufen eine herausgehobene Stellung ein, in dem er gesetzlich Bestimmte Prüfungstätigkeiten wahrnimmt. Seine besondere Stellung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass er seine Prüfungsergebnisse zu siegeln hat.

Idealerweise geht eine umfassende steuerberatende Befähigung einher mit einer profunden Kenntnis des Gesellschafts- und Handelsrechts. Diese theoretische Wissensbasis wird optimalerweise ergänzt durch die Erfahrung einer langjährigen Berufsausübung. Diese Eigenschaften dürfen sie bei uns voraussetzen.

Freiwillige Prüfungen und ihre Vorteile

Die freiwillige Jahresabschlussprüfung kann sich als Chance für ihre Finanzierung erweisen. Denn das Vertrauen der Kreditinstitute, der Kunden oder der Lieferanten wird durch die Prüfung erheblich erhöht. Diese Transparenz erweist sich als Vorteil: Sie kommen leichter und zu günstigeren Konditionen an Darlehen, potenzielle Käufer und Zulieferer lassen sich von ihrer Solidität überzeugen.

Im Fall der Prüfpflicht stehen wir an ihrer Seite

Nach der Kür kommt die Pflicht, nämlich die verpflichtende Abschlussprüfung nach dem Handelsgesetzbuch. Hierbei ist die Prüfungspflicht an die Größe eines Unternehmens gebunden. Erst ab einer bestimmten Größe ist das Unternehmen verpflichtet, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, den Jahresabschluss auf die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Die Prüfungspflicht trifft auch kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

Bestehen Zweifel an der Prüfungspflicht ihres Unternehmens, rufen sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Zweifelsfall prüfen lassen

Auch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind sie mit einer Prüfung auf der sicheren Seite. ihr Nutzen ist ein zusätzliches Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit, wenn sich ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates einen besonderen Vorteil, wie eine Belohnung, vorbehalten hat, oder wenn eine Gründung mit Sacheinlagen vorliegt. Falls sie Zweifel bezüglich der Prüfungspflicht ihres Unternehmens haben oder nicht wissen, ob eine Prüfung ihnen Vorteile verschafft, beurteilen wir gerne ihre Situation. Ebenso gerne übernehmen wir im Anschluss daran das Prüfmandat.

Ihre Vorteile bei einer Prüfung durch Schulz & Röttger

Ob freiwillige Prüfungen oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen – wie bei Maklern oder Bauträgern – wir unterstützen sie kompetent und schnell. Um ihre Investition planbar und transparent zu machen, erhalten sie nach unserem Erstgespräch eine Zeit- und Kosteneinschätzung.

Die Leistungen von Schulz & Röttger als Wirtschaftsprüfer:

  • Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Kapitalerhöhungsprüfungen
  • Mittelverwendungs- und Unterschlagungsprüfungen
  • Überschuldungs-, Wirtschaftlichkeits- und Sanierungsprüfungen
  • Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Wir setzen Sie in unseren Fokus!

Hervorragende Leistungen auf allen steuerlichen Gebieten, Freude über Zeit- und Kostenersparnis, Zufriedenheit wegen guter betrieblicher Ergebnisse: Das streben wir für Sie an. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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