Rechtsnachfolge­beratung

Für die nächste Generation Verantwortung übernehmen

Zu Lebzeiten vorsorgen, erben und vererben, Rechtssicherheit vor dem Ableben schaffen: Kaum ein Rechtsgebiet ist so von generationsübergreifender Verantwortung geprägt wie das Erbrecht.

Allerdings ist das Feld der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer hoch komplex und häufigen Änderungen unterworfen. Die Besteuerung beispielsweise von Unternehmensvermögen ist seit Jahren ein politischer Dauerbrenner. Ebenso wie die Frage, ob es gerecht ist, private Vermögen im Erbfall hoch zu besteuern, bei denen es sich in der Regel um bereits versteuerte Werte handelt. Fast einmütig steht derzeit national und international die Forderung im Raum, die Erbschaftsteuersätze in Deutschland deutlich anzuheben. Wenig verwunderlich, dass Erbschaftsangelegenheiten regelmäßigen Anlass zu Streitigkeiten bieten.

Aber Streit lässt sich durch kompetente Beratung im Vorfeld, die juristisch einwandfreie Abfassung des Testaments und eine objektive Testamentsvollstreckung vermeiden. Ein gleiches gilt für Fehler, denn die Übergabe vor allem großer Vermögen ist ein steuerrechtliches Minenfeld, auf dem falsche Entscheidungen viel Geld kosten können. Erblassern, Erben und Erbengemeinschaften bieten wir die komplette Betreuung aller erbschaftsteuer-/schenkungssteuerrechtlichen Aspekte an.

Einer der Kardinalfehler, den deutsche Unternehmer begehen, ist die oft zu späte Übergabe des eigenen Geschäfts an den Nachfolger. Das ist menschlich verständlich, schließlich wurde das Unternehmen über Jahrzehnte mit guten Ideen, Fleiß und Know-how aufgebaut. Eine frühzeitige Suche nach einem neuen Geschäftsführer schmälert diese Leistung nicht; im Gegenteil, sie sichert Sie. Lassen Sie uns über die vielen denkbaren Möglichkeiten vom konventionellen Unternehmensverkauf über die Schenkung bis hin zu Stiftungsmodellen reden

Unsere Leistungen für Erblasser und Erben:

  • Testamentsvollstreckungen
  • Beratungen für Erben und Erbengemeinschaften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Unternehmensnachfolge: So früh wie möglich mit der Suche beginnen

Häufige Fragen und Antworten

Das Testament ist die letztwillige Verfügung des Erblassers. Sie kann als Niederschrift bei einem Notar erfolgen oder handschriftliche selbst erstellt und unterschrieben werden.

Erlangt das Vermögen durch Tod des Erblassers im Ganzen entweder alleine oder zusammen mit anderen.

Hierunter ist die Zuwendung unter Lebenden zu verstehen.

Diese hängen im Erbschaftsteuerrecht von der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser ab.

Wir setzen Sie in unseren Fokus!

Hervorragende Leistungen auf allen steuerlichen Gebieten, Freude über Zeit- und Kostenersparnis, Zufriedenheit wegen guter betrieblicher Ergebnisse: Das streben wir für Sie an. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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