Steuerberscheide sorgfältig prüfen!
Recherchiert man Zahlen zu beanstandenden Steuerbescheiden, finden sich Quellen mit unterschiedlichen Angaben: Mal sind nach Aussage des Bundes der Steuerzahler jeder dritte, mal „nur“ jeder fünfte Bescheid fehlerhaft.
Tatsache aber bleibt, dass eine große Zahl der Steuerbescheide fehlerhaft ist. Dabei kann es sich um Zahlendreher oder schlicht um falsche Daten handeln. Das sahen im Jahr 2020 rd. 3,34 Millionen Steuerbürger und Unternehmen so, denn bei den Finanzämtern sind Einsprüche in dieser Zahl eingegangen.
Sollten wir nach eingehender Prüfung herausfinden, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, sind folgende Szenarien denkbar:
Wir legen fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch ein. sie sind als Rechtsbehelfsführer bei der schriftlichen Eingabe erkennbar. Das Finanzamt hat folgende Möglichkeiten auf den Einspruch zu reagieren:
- entweder revidiert das Amt danach seinen Entscheid oder
- die Abgabe erhöht sich bei nochmaliger Prüfung (Verböserung) oder
- das Finanzamt weist den Rechtsbehelf zurück
Im Fall der Verböserung oder der Abweisung des Einspruchs steht Ihnen der Gang vor das Finanzgericht Ihres Bundeslandes frei. Sie können aber auch den ersten Steuerbescheid akzeptieren, der dann wieder Rechtskraft gewinnt. Den Klageweg würden wir – vorausgesetzt, er stellt eine Option in Ihrem Fall dar – ergebnisoffen mit Ihnen diskutieren.
Als Steuerberater sind wir sowohl vor den Finanzgerichten als auch vor dem Bundesfinanzhof vertretungsberechtigt.
Es handelt sich um einen Sammelbegriff für jeden von einer Rechtsordnung zugelassene Handlung, mit der eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann.
Vertretungsberechtigt in allen Zweigen der Finanzgerichtsbarkeit sind auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.