
Einsprüche und Klagen
Steuerbescheide sorgfältig prüfen
Recherchiert man Zahlen zu beanstandeten Steuerbescheiden, finden sich Quellen mit unterschiedlichen Angaben: Mal sind nach Aussage des Bundes der Steuerzahler jeder dritte, mal „nur“ jeder fünfte Bescheid fehlerhaft.
Tatsache aber bleibt, dass eine große Zahl der Steuerbescheide fehlerhaft ist. Dabei kann es sich um Zahlendreher oder schlicht falsche Daten handeln. Das sahen im Jahr 2015 dreieinhalb Millionen Steuerbürger und Unternehmen so, denn bei den Finanzämtern sind Einsprüche in dieser Zahl eingegangen.
Sollten wir nach eingehender Prüfung herausfinden, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, sind folgende Szenarien denkbar:
Wir legen fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch ein. Sie sind als Rechtsbehelfsführer bei der schriftlichen Eingabe erkennbar.
- Entweder revidiert das Amt danach seinen Entscheid oder
- die Abgabe erhöht sich bei nochmaliger Prüfung (Verböserung) oder
- das Finanzamt weist den Rechtsbehelf zurück
Im Fall der Verböserung oder der Abweisung des Einspruchs steht Ihnen der Gang vor das Finanzgericht Ihres Bundeslandes frei. Sie können aber auch den ersten Steuerbescheid akzeptieren, der dann wieder Rechtskraft gewinnt. Den Klageweg würden wir - vorausgesetzt, er stellt eine Option in Ihrem Fall dar - ergebnisoffen mit Ihnen diskutieren. Als Steuerberater sind wir vor den Finanzgerichtshöfen vertretungsberechtigt.