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Betriebsprüfungen

Planung ist das A und O

Prüfungen durch die Finanzbehörden oder die Sozialversicherungsträger sind ganz normale Vorgänge, vor denen sich kein Unternehmer fürchten muss.

Eine Voraussetzung für eine positive Betriebsprüfung ist eine kompetente Planung, Vorbereitung, sowie aktuelles Datenmaterial, das keine Zweifel an seiner Korrektheit aufkommen lässt. Allerdings müssen sich die Geschäftsführer von Unternehmen auf deutlich mehr Prüfungen als in der Vergangenheit einstellen, die heute effizienter, schneller und umfangreicher durchgeführt werden können. Die elektronische Betriebsprüfung macht es möglich. Dazu kommen zahlreiche Sonderfälle und Problembereiche bei Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen.

  • Kennen Sie die problemrelevanten Prüffelder Ihres Betriebes?
  • Ist Ihnen bewusst, dass z.B. auch Ihr Ebay-Account dem Zugriff im Rahmen einer Prüfung unterliegt?
  • Wissen Sie, dass auf allen Fakturierungs- und Kalkulationsprogrammen, die elektronisch geführt werden, die Daten dauerhaft gespeichert und für die Finanzverwaltung auslesbar sein müssen?

Um die Betriebsprüfung zu einem für unsere Mandanten befriedigenden Ergebnis zu führen, sind eine Reihe von Schritten notwendig. Sind Sie bereits Mandant bei Schulz & Röttger, brauchen Sie sich um eine saubere und lückenlose Buchhaltung nicht zu sorgen, denn die Buchführung ist in der Regel ein Prüfobjekt. Wir simulieren die Prüfung auf Grundlage Ihrer Buchhaltung mit der gleichen Software, die auch das Finanzamt nutzt.

Außerdem zeigen wir auf, welche Möglichkeiten die Fiskalbehörde im Rahmen der digitalen Prüfung hat. Bevor der Prüfer kommt, führen wir mit Ihnen ein ausführliches Vorfeldgespräch, in dem wir unter anderem auch wichtige Aspekte wie Lückenanalysen, Chi-Quadrat und Benfords Law wie auch Zuschlagskalkulation erläutern. Während der Prüfung stehen wir dem Betriebsprüfer als Ansprechpartner laufend zur Verfügung.

Was Sie über Betriebsprüfungen noch wissen sollten:

  • Das Finanzamt prüft zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Mit anderen Worten: Die Behörde ist zu Neutralität verpflichtet.
  • Prüfgründe können sein: Der lange Zeitraum, der seit der letzten Prüfung verstrichen ist, eine (anonyme) Anzeige, die prüfende Behörde erhält aus einer anderen Prüfung Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in Ihrem Betrieb (Querprüfung), das Los ist auf Ihr Unternehmen gefallen, Ihr Betriebsergebnis weicht vom Branchendurchschnitt auffällig ab und erregt den Verdacht des Amtes.
  • Die Prüfer haben das Recht, alle steuerrelevanten Daten einsehen zu dürfen
  • Sie haben als Geschäftsführer eine Mitwirkungspflicht, die sich sowohl auf schriftliches Material als auch auf mündliche Aussagen bezieht. Die Aussagepflicht können und sollten Sie an uns delegieren.
  • Die Betriebsprüfung wird schriftlich angekündigt, die Terminfindung schließt sich an und die Frage wird geklärt, wo geprüft wird (Geschäftsräume, Wohnung, Finanzamt, unsere Kanzlei). Die Prüfungsunterlagen werden von uns vorbereitet, während der Prüfung stehen wir für sämtliche Rückfragen zur Verfügung.
  • Das Abschlussgespräch und der Prüfbericht, den wir sorgfältig analysieren, beenden den Vorgang. Je nach Ausgang empfehlen wir ein entsprechendes Vorgehen.  
  • Prüfberechtigt sind neben den Finanzämtern die Rentenversicherungsträger, das Bundeszollamt wie auch die Krankenkassen.

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