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Erben und Schenken

Für die nächste Generation Verantwortung übernehmen 

Zu Lebzeiten vorsorgen, erben und vererben, Rechtssicherheit vor dem Ableben schaffen: Kaum ein Rechtsgebiet ist so von generationsübergreifender Verantwortung geprägt wie das Erbrecht.

Allerdings ist das Feld der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer hoch komplex und häufigen Änderungen unterworfen. Die Besteuerung beispielsweise von Unternehmensvermögen ist seit Jahren ein politischer Dauerbrenner, ebenso wie die Frage, ob es gerecht ist, private Vermögen im Erbfall hoch zu besteuern, bei denen es sich in der Regel um bereits versteuerte Werte handelt. Wenig verwunderlich, dass Erbschaftsangelegenheiten regelmäßigen Anlass zu Streitigkeiten bieten.

Kompetenz auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer

Aber Streit lässt sich durch kompetente Beratung im Vorfeld, die juristisch einwandfreie Abfassung des Testaments und eine objektive Testamentsvollstreckung vermeiden. Ein gleiches gilt für Fehler, denn die Übergabe vor allem großer Vermögen ist ein steuerrechtliches Minenfeld, auf dem falsche Entscheidungen viel Geld kosten können. Erblassern, Erben und Erbengemeinschaften bieten wir die komplette Betreuung aller erbschaftsteuer-/schenkungssteuerrechtlichen Aspekte an.

Unsere Leistungen für Erblasser und Erben:

  • Testamentsvollstreckungen 
  • Beratungen für Erben und Erbengemeinschaften 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Erben und Erbengemeinschaften

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