Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist ein Mythos!
Die berühmte „Steuerklärung auf dem Bierdeckel“ wurde von Finanzpolitikern als Synonym für Steuervereinfachung benutzt. So verständlich der Gedanke ist; er lässt außer Acht, dass unser Steuerrecht zahlreiche Sonderregeln und Ausnahmen kennt, die berücksichtigt werden müssen und auch Steuerbürgern sowie Unternehmen zugutekommen. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte, zahlreiche Änderungen der Gesetzgebung und -auslegungen verkomplizieren die Steuerklärungen jeglicher Art noch mehr.
Eine Steuererklärung korrekt auszufüllen ist eine Aufgabe für Profis, nämlich von Ihrem Steuerberater.
Die wechselnde Rechtsprechung und die regelmäßigen Änderungen der fiskalischen Regelungen und Gesetze kann von Laien nicht überschaut werden. Nun ist eine unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Steuererklärung nicht justiziabel. Aber sehr ärgerlich, wenn eine Rückzahlung, die Ihnen zustünde, aus Unkenntnis nicht auf Ihrem Konto landet.
Der oft zitierte Bierdeckel, der Platz genug für eine vereinfachte Einkommensteuererklärung bietet, ist ein Mythos. Die Deklaration ist hochkomplex, vor allem, wenn Sie als Steuerbürger Einkünfte aus Ihrer Angestelltentätigkeit, Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung, Renten- und Ruhebezügen oder privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. In diesen und weiteren Fällen helfen wir Ihnen im Rahmen der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung gern.
Einige Ihrer Vorteile:
- Wir suchen selbstverständlich nach Abzugsmöglichkeiten weiterer Werbungskosten.
- Wir führen Günstigerprüfungen im Bereich der Kapitaleinkünfte durch, achten auf die Abzugsmöglichkeiten von Sonderausgaben sowie außergewöhnlichen Belastungen und machen sie geltend. Dabei erfassen wir Günstigerprüfungen – insbesondere hinsichtlich der Veranlagungsform (getrennte oder Zusammenveranlagung) – ebenso, wie wir Hinweise auf künftige steuerliche Gestaltungsregelungen geben.
- Im Rahmen der Altersvorsorge prüfen wir alle Möglichkeiten, die steuerlichen Abzugsbeträge für die private Altersversorgung auszuschöpfen. Bei Beziehern von Renten und Pensionen ermitteln wir, ob eine Steuerpflicht entsteht. Soweit erforderlich, beantragen wir die Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen).
- Neben der kompletten Erstellung der Steuererklärungen oder entsprechenden Bescheinigungen stehen wir Ihnen im Rahmen von Beratungsleistungen auch gern für Einzelfragen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung.
Die Leistungen von Schulz & Röttger zu Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Feststellungserklärungen für Personengesellschaften und Einzelunternehmen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
Häufige Fragen und Antworten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von bestimmten steuerlichen Einnahmen.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die ihm im Vergleich zu der Mehrheit der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands unabwendbar (zwangsläufig) zusätzlich erwachsen sind.
Die zumutbare Belastung ist der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerzahler aufgrund seines Familienstands, seiner Einkommensverhältnisse sowie aufgrund der Anzahl seiner Kindern als eigener Belastungsanteil zugemutet wird
Diese besteht dann, wenn eine natürliche Person einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unterhält.
Dieser Steuerpflicht unterliegen natürliche Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unterhalten, aber bestimmte inländische Einkünfte beziehen.
Die Einkommensteuererklärung ist spätestens 7 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres abzugeben (31. Juli d. Folgejahres). Wird die Steuererklärung hingegen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt, verlängert sich die Abgabefrist regelmäßig auf 14 Monate. (28. Februar d. übernächsten Jahres).