Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse nach Ablauf eines kaufmännischen Geschäftsjahres. In rechtlicher Hinsicht beraten wir Sie hierbei sowohl in handels- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht, um für beide Zwecke das optimale Ergebnis für Ihr Unternehmen zu erreichen.
Wir analysieren den Jahresabschluss und besprechen mit Ihnen das Ergebnis, damit Sie hieraus Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen können.
Wir erstellen auf Wunsch im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen sogenannte Erstellungsberichte, um die Außendarstellung Ihres Unternehmens und damit dessen Bonität und Rating zu verbessern.